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Einweg-E-Zigaretten - was ist denn nun legal?

Disposables sind wortwörtlich in aller Munde - praktisch, klein, lecker und oft ein guter Ersatz zur klassischen Zigarette.

Leider gibt es wie so oft auf unserem Markt Hersteller, die sich in dem deutschen Richtlinien-Urwald nicht zurechtfinden - oder nicht zurechtfinden wollen.
Daher gibt es aktuell auf dem Markt einige Produkte, welche in Deutschland schlicht nicht verkehrsfähig sind. Da wir gerade auch von unseren Großhandelskunden oft gefragt werden, was denn nun die Sachlage ist, habe ich mich dazu entschieden, diese (unverbindliche!) Aufstellung der aktuellen Regelungen rund um die Einweg-E-Zigarette zu veröffentlichen.

Regelungen im Überblick:

  • Liquid-Inhalt darf maximal 2ml betragen
  • maximaler Nikotingehalt: 20mg/ml
  • die Verpackung muss auf Deutsch beschriftet sein
  • Warnhinweis "Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen."
  • Warnhinweis "Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht." bei nikotinhaltigen Disposables.
  • Importeur muss in der EU sitzen (Adresse, Anschrift und Telefonnummer auf der Verpackung!)
  • CLP-Kennzeichung (Totenkopf) mindestens 1x1cm (zumindest bei nikotinhaltigen Disposables)
  • Falls das Disposable innen nochmals in nicht transparente Folie eingepackt ist, selbe Verpackungsvorschriften wie "Umkarton".
  • Beipackzettel mit Überschrift "Gebrauchsinformationen" Pflicht.
  • Produkt muss beim BVL gemeldet sein.

So viel mal zur "Kurzübersicht" - unser Gesetzgeber verlangt viele kleine Details von den Importeuren - daher gibt es auch massig nicht konforme Produkte.
Was man klar sagen kann: Kein einziges Disposable mit 1000 oder mehr Zügen ist nach dem aktuellen Stand legal - da hier schlicht die 2ml Grenze überschritten wird!

Noch ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird:
Disposables, und alle anderen E-Zigaretten, unterliegen einem absoluten Werbeverbot im Internet! Das gilt auch für Instagram und Co.!

Jetzt kommt die Frage, die ich mir selbst gestellt habe und erst nach etwas Recherche beantworten konnte:
Wie finde ich als Händler jetzt raus, ob das Produkt ordnungsgemäß gemeldet ist?
Wenn man weiß - wo man suchen muss, ist es recht einfach:


Ich hoffe, für manche ein bisschen Licht ins Vorschrifts-Wirrwarr gebracht zu haben.
Jeder Händler und Shop in unserem Bereich sollte versuchen, sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten, nur so können wir weitere komplizierte Regulierungen vermeiden - wenn es keinen Bedarf für neue Regeln gibt, werden diese durch die Politik auch nicht forciert.

Lasst doch gerne mal ein Kommentar da, wenn ihr mehr solche "Rechts-Einblicke" sehen wollt!

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